Hunde sind zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März uneingeschränkt an den Stränden erlaubt. Hunde sind im April, Mai, Juni und September ebenfalls am Strand willkommen, jedoch nur vor 10:00 Uhr und nach 18:30 Uhr. In den Monaten Juli und August sind Hunde vor 10:00 Uhr und nach 20:00 Uhr erlaubt.

Ausnahme:

An folgenden Stränden sind Hunde das ganze Jahr über und 24/24 erlaubt:

  • zwischen Strandgebiet 5 und der Grenze zur Gemeinde Bredene
  • auf dem 'Klein Strand'. Hier müssen Hunde an die Leine!
  • in der Gegend zwischen Westlaan (Raversijde) (Strandgebiet 15bis) und der Grenze zur Gemeinde Middelkerke (zwischen Strandgebiet 19 und 20). Hier müssen Hunde an die Leine!
  • Zertifizierte Assistenzhunde sowie Assistenzhunde in Ausbildung in Begleitung ihres Trainers oder ihrer Gastfamilie sind am Strand immer erlaubt.

Hunde dürfen am Strand frei laufen, außer am Sportstrand und in der Gegend zwischen Westlaan und der Grenze zur Gemeinde Middelkerke. Dieser letzte Teil ist immerhin ein Naturschutzgebiet. Hunde müssen daher immer an der Leine gehalten werden:

  • auf dem 'Klein Strand'
  • auf dem Sportstrand
  • in der Gegend zwischen Westlaan (Raversijde) (Strandgebiet 15bis) und der Grenze zur Gemeinde Middelkerke (zwischen Strandgebiet 19 und 20).

Der Besitzer oder der Vorgesetzte des Hundes muss immer die volle Kontrolle über seinen Hund haben können. Die öffentliche Ordnung darf durch die Anwesenheit des Hundes nicht gestört werden.

Klicken Sie hier um eine Karte zu sehen.

Alle Informationen für Ihren Besuch an Ostende mit Ihrem Hund